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  • Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft

    2020 war ein herausforderndes Jahr für die österreichische Landwirtschaft. Zusätzlich zu oftmals ohnehin schwierigen Rahmenbedingungen hat die Corona-Krise einzelne Branchen, vor allem durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie, besonders schwer getroffen. Zum Teil sind die Umsatzeinbußen und Verluste existenzbedrohend. Daher setzt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger einen neuen "Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft" in Höhe von 60 Mio. Euro um.

    Ziel ist, unsere Bäuerinnen und Bauern bestmöglich zu unterstützen, indem Einkunftsverluste aufgrund coronabedingter Einnahmenverluste teilweise ersetzt werden. Beantragung und Abwicklung ist ab 15. Februar 2021 über die AMA möglich.

     

    Beantragen kann den Verlustersatz jeder landwirtschaftliche Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 einen entsprechenden Einnahmenverlust erlitten hat. Da die Betriebe und Betriebszweige in der Landwirtschaft unterschiedlich hart vom Einbruch ihrer Absatzmöglichkeiten betroffen sind, wird der Verlust für die Betriebszweige einzeln pauschal verrechnet. Ein Verlust von zumindest 30% des Deckungsbeitrags ist Voraussetzung für die Förderung. 70% des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Förderung gewährt. Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei bis zu 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten.

     

    Nähere Informationen zum neuen Verlustersatz wie auch zu den weiteren Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung für die heimische Landwirtschaft stehen auf www.landwirtschaft.at zur Verfügung.

    29.01.2021
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